AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen SSZ Deutschland GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Schulungen kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1)     Die Angebote im Internet stellen ein unverbindliches Angebot an Sie dar, Termine für Schulungen zu buchen.

(2)     Die Buchung für Schulungen dürfen nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind durchgeführt werden.

(3)     Sie können einen gewünschten Schulungsterminplatz in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags der im Nachhinein von uns bestätigt wird an.

§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

§ 5 Haftungsbeschränkung

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Im Folgenden werden Vertragspartner der SSZ Deutschland GmbH als Auftraggeber und die SSZ Deutschland GmbH als SSZ bezeichnet. Auftraggeber und SSZ gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Beratungs-, Inhouse-, oder ähnlichen Aufträgen der SSZ. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
1.2 Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSZ an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der SSZ oder der von ihr beauftragten Dritten sind nur dann bindend, wenn sie von der SSZ ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Durchführung des Auftrags

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder eine sonstige dienstvertragliche Leistung. Ein bestimmter Erfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis wird nicht geschuldet. Die SSZ ist berechtigt, die Methode oder die Art der Inhouseund Beratungsaufträge nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen schriftlich vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Die SSZ führt Aufträge nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung anerkannten Regeln der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung durch.
2.2 Die Einzelheiten des Auftrags werden bei dessen Erteilung schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Die Vertragsparteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihnen ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Sofern der Auftraggeber die Änderungen oder Erweiterungen zu vertreten hat, hat er die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
2.3 Die SSZ ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Trainers.

3. Fristen, Rücktritt und Termine

3.1 Angegebene Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2 Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referent/Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Über Ersatztermine werden sich die Vertragsparteien einvernehmlich verständigen. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, werden dem Auftraggeber bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Auftraggebers bzw. der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen bestehen nicht.
3.3 Setzt der Auftraggeber der SSZ nach Fälligkeit der Leistung eine angemessene Nachfrist und lässt die SSZ diese Frist verstreichen, oder wird der SSZ die Leistung unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern die SSZ ein Verschulden trifft Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. §§ 281, 323 BGB bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 7.
3.4 Nach erfolgtem Vertragsschluss kann der Auftraggeber die Schulung kostenlos stornieren. Wird der gebuchte Schulungstermin ohne Absage nicht wahrgenommen ist der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der SSZ.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die SSZ bei der Durchführung der beauftragen Veranstaltung in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen kostenlos zur Verfügung. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers stellen Hauptleistungspflichten dar.

5. Vergütungs und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung fällig. § 286 BGB bleibt unberührt.
5.2 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die SSZ damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
5.3 Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden, soweit nicht anderweitig vereinbart zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
5.5 Beanstandungen der Rechnungen der SSZ sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

6. Urheberrecht und Geheimhaltung

6.1 Von schriftlichen Unterlagen (nachfolgende „Dokumente“), die der SSZ zur Einsicht vom Auftraggeber überlassen werden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die SSZ Abschriften zu den Akten nehmen. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten DokumentenUrheberund/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
6.2 An den von der SSZ erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen etc. behält sich die SSZ die Urheberrechte ausdrücklich vor. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SSZ gestattet. Abweichende Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen können einzelvertraglich getroffen werden.
6.3 Werden zur Durchführung eines Auftrages Unterlagen von Dritten verwendet, verbleiben die Urheberrechte bei diesen. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SSZ gestattet.
6.4 In den Fällen der Ziffern
6.2 und 6.3 ist es dem Auftraggeber und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu verändern oder geänderte Versionen zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, zu veräußern oder für sonstige Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
6.5 Die Mitarbeiter der SSZ und von ihr beauftragte Dritte werden Geschäftsund Betriebsverhältnisse, die ihnen bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
6.6 Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Unterlagen, Ergebnissen, Zertifikaten und Berechnungen der SSZ, einschließlich der TÜV SÜD Wortund Bildmarke zu Werbezwecken, bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung der SSZ.
6.7 Die SSZ ist berechtigt den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages als Referenz anzugeben, sofern dieser der Nennung nicht aufgrund eines berechtigten Interesses ausdrücklich widerspricht.

7. Haftung

7.1 Die SSZ haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die SSZ diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn die SSZ fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die SSZ haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.2 Soweit die SSZ im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer
7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf:
500.000,00 EUR für Sachschäden
125.000,00 EUR für Vermögensschäden
7.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
7.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
7.5 Der in Ziffern 7.1-7.4 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die SSZ haften soll, unverzüglich der SSZ schriftlich anzuzeigen.
7.7 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die SSZ ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen der SSZ.
7.8 Außer in den Fällen der Ziffer
7.5 verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht zwingend der Verjährung nach §§ 195, 199 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Datenschutz

Die SSZ speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke innerhalb der TÜV SÜD Gruppe. Dazu setzt die Akademie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

9.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der SSZ, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
9.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von der SSZ.
9.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privat-rechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

10. Geltungsbereich und Sonstiges

10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
10.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer
10.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Die von der SSZ angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer
3.1 verbindlich. Ziffer
7.8 gilt nicht. Ziffer
9.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz von TÜV SÜD als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ziffer 9.2 gilt nicht.